Ausfälle in den Betrieben - Was können Sie tun?

Wir möchten Sie heute zu verschiedenen Fragen im Arbeitsablauf informieren.

Auf der Seite der Handwerkskammer Dresden: https://www.hwk-dresden.de/Artikel/detail/informationen-zum-coronavirus/id/12668 wurden wichtige Informationen und Links zusammengefasst.

Was passiert, wenn Sie in Quarantäne müssen?

In diesem Fall gibt es laut §56 Infektionsschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310) eine Entschädigung. Das entsprechende Formular ist unter amt24sachsen https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Infektionsschutz+Entschaedigung+bei+Taetigkeitsverbot-6000646-leistung-0 abrufbar.

Was passiert, wenn Auftraggeber erteilte Aufträge stornieren?

Hier ist zu prüfen, welche Vereinbarungen zur Stornierung bei der Auftragserteilung getroffen wurden. Laut Rechtsabteilung der Handwerkskammer muss hier jeder einzelne Fall separat betrachtet werden.

Ich habe eine Betriebsausfallversicherung…

In diesem Fall bitte genau die Versicherungsbedingungen prüfen. Laut Aussage der Versicherer gibt es kaum Verträge, die eine Epidemie- Deckung haben. „Die Deckung von Betriebsunterbrechungen infolge von Infektionskrankheiten ist bei den meisten Versicherern ausgeschlossen. Der unmittelbare Sachschaden müsse der Auslöser sein, damit die Police greift,... Gerade die vergangenen Virusausbrüche von Sars, Ebola und Zika haben dazu geführt, dass Versicherer in den vergangenen Jahren explizit Klauseln zum Ausschluss von Epidemie Risiken verschärft haben.“ (Aus: Versicherungswirtschaft heute https://versicherungswirtschaft-heute.de/maerkte-und-vertrieb/2020-02-19/firmen-bleiben-auf-milliardenschaden-durch-coronavirus-sitzen-warum-eine-epidemie-versicherung-so-teuer-ist/)

Hilfsangebote der Finanzämter

Hier gibt es folgende Hilfsmaßnahmen:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt.

Was passiert in Betrieben mit mehreren Arbeitnehmern z.B. bei Lieferengpässen?

Hier ist das Kurzarbeitergeld als Unterstützung vom Staat zu nennen. Einen erleichterten Zugang dazu hat die Bundesregierung beschlossen. Bleiben Aufträge aus, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten nicht zur Arbeit kommen können. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. Hier gibt es alle Informationen zur Beantragung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen