Finanzielle Hilfen für die Betriebe

Hier möchten wir Ihnen die Möglichkeiten zu den staatlichen Mitteln darstellen. Bei Fragen können Sie sich gern an die Innung wenden

Sachsen hilft sofort

Überblick

Wer wird gefördert:

Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR

Nicht gefördert werden

Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben

Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind

Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Was wird gefördert

Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Voraussetzungen

Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR

Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen

Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund

Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise

Konditionen

Darlehenshöhe

Im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR.

In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.

Zinssatz

Zinslos

Laufzeit

10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich

Sicherheiten

Keine

Das Darlehen wird als Nachrangdarlehen ausgereicht, das heißt, dass es als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten.

Auszahlung

100 % in einer Tranche

Tilgung

Quartalsweise nach tilgungsfreier Zeit

Ablauf / Verfahren

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bitte reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der SAB ein.

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie den Antrag auf Förderung unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.

Frist / Dauer

Eine Antragstellung ist laufend möglich.

Kosten

Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.

Formulare / Downloads

Richtlinie des SMWA

https://www.sab.sachsen.de/formulare/rl-smwa-soforthilfe-darlehen.pdf

Allgemeine Informationen zur Antragstellung

Sie können Ihren Antrag elektronisch oder über das Herunterladen und Ausdrucken der einzelnen Formulare einreichen.

https://www.sab.sachsen.de/formulare/datenschutzhinweise_dsgvo_64005.pdf

Elektronische Antragstellung

https://portal.sab.sachsen.de/login;showLoginText=true;registrationAllowed=true;foerdergegenstand=05111-16246

  1. Gehen Sie zum Punkt „Förderportal – elektronischer Antrag Sofortprogramm Liquiditätshilfen“. Sofern Sie noch kein SAB Portal Nutzer sind, registrieren Sie sich bitte und füllen dann Ihren Antrag online aus.
  2. Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages.
  3. Drucken Sie den Antrag einschließlich der Anlage A aus, stellen die benötigten Anlagen und Unterlagen (Eigenerklärungen) entsprechend der Checkliste zusammen.
  4. Unterschreiben Sie den Antrag rechtsverbindlich. Übersenden oder übergeben Sie den unterschriebenen Antrag mit allen im Antrag benannten Unterlagen an die SAB. Diesen können Sie uns auch unterschrieben und eingescannt oder abfotografiert an die E-Mail-Adresse mailto:coronahilfe@sab.sachsen.de senden.

Antragstellung über einzelne Formulare

Den Antrag können Sie einzeln abrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit den weiteren benötigten Anlagen und Unterlagen (Eigenerklärungen) an die SAB senden.

https://www.sab.sachsen.de/formulare/antrag-soforthilfe-darlehen-corona-krise_67300.pdf

https://www.sab.sachsen.de/formulare/de-minimis-erkl%C3%A4rung_60381.pdf

https://www.sab.sachsen.de/formulare/informationen-pflichten-geldw%C3%A4schegesetz-abgabenordnung_65222.pdf

https://www.sab.sachsen.de/formulare/feststellung-wirtschaftlich-berechtigten_65222-1.pdf

https://www.sab.sachsen.de/formulare/unterschriftenblatt_64663.pdf

FAQ

Was muss ich bei der Foto-Identifikation beachten?

Die Identifizierung des Antragstellers sowie der für den Vertragspartner bei der Beantragung auftretenden Personen kann gegenwärtig vereinfacht durchgeführt werden. Auf dem einzureichenden Foto sollte die jeweilige Person sowie deren Ausweisdokument gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie die https://www.sab.sachsen.de/service/foto-identifikation/index.jsp

Quelle: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.pdf

Stand: 24.03.2020