Sachsen hilft sofort
Überblick
Wer wird gefördert:
Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
Nicht gefördert werden
Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
Was wird gefördert
Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Voraussetzungen
Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
Konditionen
Darlehenshöhe
Im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR.
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.
Zinssatz
Zinslos
Laufzeit
10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
Sicherheiten
Keine
Das Darlehen wird als Nachrangdarlehen ausgereicht, das heißt, dass es als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten.
Auszahlung
100 % in einer Tranche
Tilgung
Quartalsweise nach tilgungsfreier Zeit
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bitte reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der SAB ein.
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag auf Förderung unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
Frist / Dauer
Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.
Formulare / Downloads
Richtlinie des SMWA
https://www.sab.sachsen.de/formulare/rl-smwa-soforthilfe-darlehen.pdf
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag elektronisch oder über das Herunterladen und Ausdrucken der einzelnen Formulare einreichen.
https://www.sab.sachsen.de/formulare/datenschutzhinweise_dsgvo_64005.pdf
Elektronische Antragstellung
- Gehen Sie zum Punkt „Förderportal – elektronischer Antrag Sofortprogramm Liquiditätshilfen“. Sofern Sie noch kein SAB Portal Nutzer sind, registrieren Sie sich bitte und füllen dann Ihren Antrag online aus.
- Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden wir Ihnen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages.
- Drucken Sie den Antrag einschließlich der Anlage A aus, stellen die benötigten Anlagen und Unterlagen (Eigenerklärungen) entsprechend der Checkliste zusammen.
- Unterschreiben Sie den Antrag rechtsverbindlich. Übersenden oder übergeben Sie den unterschriebenen Antrag mit allen im Antrag benannten Unterlagen an die SAB. Diesen können Sie uns auch unterschrieben und eingescannt oder abfotografiert an die E-Mail-Adresse mailto:coronahilfe@sab.sachsen.de senden.
Antragstellung über einzelne Formulare
Den Antrag können Sie einzeln abrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit den weiteren benötigten Anlagen und Unterlagen (Eigenerklärungen) an die SAB senden.
https://www.sab.sachsen.de/formulare/antrag-soforthilfe-darlehen-corona-krise_67300.pdf
https://www.sab.sachsen.de/formulare/de-minimis-erkl%C3%A4rung_60381.pdf
https://www.sab.sachsen.de/formulare/feststellung-wirtschaftlich-berechtigten_65222-1.pdf
https://www.sab.sachsen.de/formulare/unterschriftenblatt_64663.pdf
FAQ
Was muss ich bei der Foto-Identifikation beachten?
Die Identifizierung des Antragstellers sowie der für den Vertragspartner bei der Beantragung auftretenden Personen kann gegenwärtig vereinfacht durchgeführt werden. Auf dem einzureichenden Foto sollte die jeweilige Person sowie deren Ausweisdokument gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie die https://www.sab.sachsen.de/service/foto-identifikation/index.jsp
Stand: 24.03.2020