Zusammenfassung der Onlineveranstaltung der Handwerkskammer

Hier eine kurze Zusammenfassung der Informationen aus der Live Veranstaltung der Handwerkskammer am 18.03.2020.

Zum Kurzarbeitergeld:

  • Das muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Arbeitnehmer (AN) in Kurzarbeit gegangen sind
  • Zur Beantragung sind folgende Unterlagen nötig:
    • Anzeige Arbeitsausfall
    • Begründung (Schilderung der Bedingungen)
    • Gewerbeanmeldung
    • Vereinbarung zur Kurzarbeit bzw. Einverständniserklärung der betreffenden Arbeitnehmer
  • Dazu gibt es dann eine Entscheidung vom Arbeitsamt
  • Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beläuft sich auf
    • Ca. 67% bei AN mit Kind
    • Ca. 60% bei AN ohne Kind
  • 12 Monate gibt es das Kurzarbeitergeld und kann kurzzeitig unterbrochen werden; wenn die Bezugsdauer länger als 3 Monate unterbrochen wird ist ein neuer Antrag zu stellen und kann dann wieder für 12 Monate beschieden werden
  • Überstunden sollten vorher eingebracht werden – hier gilt der Grundsatz der Vereinbarkeit, doch kann nicht verlangt werden, dass Urlaub eingebracht wird
  • Kurzarbeitergeld ist für abhängig Beschäftigte beantragbar

Zur Quarantäne:

Liquiditätserhaltung:

  • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater / Finanzamt, um entsprechende Zahlungen zu verringern
  • Säumniszuschläge wurden ausgesetzt

Förderungen z.B. über Sächsische Aufbaubank:

  • Bitte über Ihre Hausbank abklären, welche Förderungen für Sie in Frage kommen
  • Dazu stehen Ihnen auch die Betriebsberater der Handwerkskammer zur Verfügung
  • Zu den vom Freistaat Sachsen in Aussicht gestellten zinslosen Krediten gibt es noch keine weiteren Rahmenbedingungen

Haben Sie den Stream verpasst? Dann haben Sie hier die Möglichkeit den Stream nachzuholen.